Verhinderung der Teilnahme am Unterricht, z.B. im Krankheitsfall

Sollte Ihr Kind einmal krank sein, entschuldigen Sie es bitte unbedingt an diesem Tag bis spätestens 07:45 Uhr mittels der Krankmeldefunktion von edoop.

Alternativ dazu können Sie Ihr Kind auch in besagtem Zeitraum per E-Mail krankmelden.

Wenn keine Entschuldigung vorliegt und wir telefonisch niemanden erreichen, sehen wir uns aus Sicherheitsgründen gezwungen, umgehend die Polizei zu verständigen. Achten Sie bitte daher unbedingt darauf, Ihr Kind pünktlich vom Unterricht abzumelden.

Sollte die Erkrankung / Verhinderung länger als zwei Tage andauern, bitten wir um Nachreichung einer schriftlichen Entschuldigung des behandelnden Arztes.

Befreiung vom Unterricht/Beurlaubung

„Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden“ (BaySchO, §20 Abs. 3 Satz 1)

Wir bitten um rechtzeitige Vorlage eines ausreichend begründeten und schriftlichen Antrags auf Befreiung bzw. Beurlaubung bei der Schulleitung.

Befreiung bzw. Beurlaubung sind grundsätzlich nicht möglich, um z. B. Urlaubsreisen früher anzutreten oder später zu beenden. Auch zur Durchführung von privat organisierten Betriebspraktika sind Befreiung oder Beurlaubung nicht vorgesehen.

Beachten Sie bitte, dass ein Nichteinhalten der genannten Regelungen erhebliche Konsequenzen haben kann!

Infektionsschutz – Meldepflicht

Informationen zum Infektionsschutz in weiteren Sprachen erhalten Sie auch unter::