Was muss ich bei einer Namensänderung beachten?
Trägt ihr Kind künftig einen anderen Namen (z. B. durch Heirat der Erziehungsberechtigten, etc.), lassen Sie dem Sekretariat der Mittelschule Lappersdorf ein entsprechendes Dokument des Standesamtes zukommen.
Der neue Name kann erst durch die offizielle Bestätigung geführt werden.
Zeigen Sie das Dokument also zeitnah vor, wenn Sie verhindern möchten, dass Zeugnisse oder Urkunden noch auf den bisherigen Namen ausgestellt werden.