Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
gemäß aktuellem Stand der bestätigten Covid-19-Fälle hat der Landkreis Regensburg den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten.
Damit gilt gem. § 25 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Zif. 1 7. BayIfSMV im Hinblick auf die Maskenpflicht automatisch per Rechtsverordnung ab heute, Dienstag 27.10.2020, folgendes:
- Sämtliche Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen sind abweichend von § 18 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1a der 7. BayIfSMV verpflichtet, auch während des Unterrichts eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch bei einem Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern. (vgl. § 25 Sätze 1 und 2 Ziff. 1 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV)
- Sämtliche Lehrkräfte, sonstiges unterrichtendes Personal und das Betreuungspersonal sind abweichend von § 18 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 der 7. BayIfSMV verpflichtet, auch während des Unterrichts eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch bei einem Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern.
- Damit kann der Unterricht an allen Schulen weiterhin als Präsenzunterricht gewährleistet werden.
Die Umsetzung der o.a. Maßnahmen laut 7. BayIfSMV tritt ab heute, 27.10.2020, bis auf Weiteres in Kraft.
